Mi. Mai 1st, 2024

Das Justitia bekanntlich blind ist, ist ja nichts Neues. Auf Mallorca scheint dieses nicht anders zu sein. Auch die der Insolvenz Verwalter der Insolventen Goatbridge SL haben über Jahre eine Vogel-Strauß-Politik gespielt. In der Gerichtsverhandlung fordert, der der Anwalt der Insolventen Firma eine Geldstrafe von den Obdachlosen welche derzeit auf der Finca wohnen und aktiven Umweltschutz betreiben. Es scheint hier große Unterschiede im Umgang mit Umweltvergehen zu geben. Der zuständige Richter und die Staatsanwaltschaft schienen bisher von den zahlreichen Beweisen der Besitzaufgabe und den Umweltschäden auf der Finca die Augen zu verschließen. Die geladenen Bewohner der Finca brachten Fotos vom Zustand der Finca mit, welche weder von der Staatsanwaltschaft noch von den anwesenden Anwälten der Verteidigung als Beweismittel angefügt würden. Sollte es so sein, dass es hier zu einem Urteil gegen die Bewohner kommt, würde es bedeuten, dass es völlig normal ist, in eine Abwicklung einer Immobile Umweltschäden zu begehen. In Deutschland zahlt man bei Umweltvergehen mit Altöl bis zu 30.000 Euro Strafe. Bereits ein Liter Altöl reicht aus, um eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar zu machen. Deshalb darf Altöl nie in den Abfluss oder in die Landschaft gelangen.
Wir haben uns die Umweltschäden auf der Finca mal angesehen.

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