Fr. Apr 26th, 2024

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“ av-medium-font-size=“ av-small-font-size=“ av-mini-font-size=“ av_uid=’av-2hrwk‘ admin_preview_bg=“]

Neuregelung für Zwangsräumungen bei Hausbesetzern in Spanien

Hausbesetzer haben dieses Jahr schon viele Hausbesitzer auf Mallorca in Angst und Schrecken versetzt. Das Haus eines Hamburger Steuerberaters wurde an der Playa de Palma bestetzt und sorgte für Schlagzeilen. So manch ein Hausbesitzer hat dieses Jahr darüber nachgedacht sein Haus zu verkaufen. Immobilienmakler werden so oft wie nie gefragt, ob dieses Haus auch sicher gegen Hausbesetzer ist. Das Geschäft für Sicherheitsdienste boomt und schreibt schwarze Zahlen.

Dabei hat sich seit dem 11. Juni die Gesetzeslage für Privatbesitzer geändert. Ist das Haus in Bankenbesitz haben es die Okupados noch leicht sich in Häuser einzunisten. Wenn auf der Insel eine Bankfiliale geschlossen wird, ist es nicht ungewöhnlich, das die diese extra gesichert werden. Teilweise werden sogar extra die Fenster zu gemauert. Damit es Eindringlinge schwer haben. Im fall der Becker Villa „ son Coll“ scheint hier alles versagt zu haben und sicher ist das Gebäude in Bankenbesitz ist, wie so viele Immobilien auf der Insel. Die Hausbesetzer haben so einige Tricks auf Lager, einer davon ist, dass sie einfach ein Kettenschloss um das Eingangstor legen. Wird dieses nicht entfernt, ist klar das die „Okupados“ hier ein leichtes Spiel haben und das die Chancen groß sind, das kein Interesse eines Besitzers da ist das Haus zu bewohnen.

So sah die Gesetzeslage noch vor wenigen Monaten aus

Wenn Hausbesetzer in ein leeres oder im Moment unbewohntes Haus eindringen, muss der Besitzer innerhalb von 72 Stunden Anzeige erstatten. Tut er dies nicht, kann eine Zwangsräumung nur noch mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Die spanischen Gerichte sind heillos überlastet, es kann Monate, ja sogar Jahre dauern, bis eine Entscheidung fällt. Und bis dahin leben die Besetzer weiter in dem fremden Eigentum.

So sieht es jetzt Nach der Gesetzesänderung aus

Der Beklagte muss nachweisen, dass er tatsächlich Wohnrecht hat oder gar der Eigentümer der immobile ist. „Dafür hat er fünf Tage Zeit. Schafft er es in dieser Frist nicht zu zeigen, dass er sich rechtmäßig dort aufhält, wird automatisch das Urteil zum Räumungsbeschluss gefällt“, Um das Vorgehen weiter zu beschleunigen, fällt auch die Vollzugsfrist weg. „Normalerweise wird ein Urteil in Spanien erst frühestens 20 Tage nach seiner Verkündung vollstreckt. Jetzt kann die Räumung direkt nach Ablauf der Fünf-Tages-Frist losgehen.“ Verzögern könne sich dies nur, wenn ein Gericht überlastet ist und lange braucht, um die Bearbeitung der Klage überhaupt aufzunehmen. Mit Wartezeiten von Monaten oder gar Jahren, wie es bisher der Fall war, sei aber nicht mehr zurechnen. (Es la Ley 5/2018, de 11 de junio )
[/av_textblock]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert